
Berufsschulen- Duales System
Ziel des dualen Systems ist die lernortspezifische Qualifizierung des jungen Menschen und die Hinführung zu einem der 349 (2009) anerkannten einheitlichen Berufsabschlüsse. Dabei sind die Zugangsvoraussetzungen zum Dualen System niedrig. So muss bei Beginn der Berufsausbildung lediglich die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein, so dass die Ausbildung im Dualen System grundsätzlich jedem offen steht. Die Lernorte des Dualen Systems sind der Betrieb, hier findet etwa 70 Prozent der Ausbildungszeit statt, die überbetriebliche Bildungsstätte und die Berufsschule. Die Berufsschule, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, wird von Berufsschulpflichtigen bzw. –berechtigten besucht, die sich in einer beruflichen Erstausbildung befinden. Die Sachkosten werden hierbei von den Stadt- bzw. Landkreisen übernommen, während das Land für die Personalkosten verantwortlich ist. Die Berufsschulpflicht beginnt nach Beendigung der so genannten Vollzeitschulpflicht der allgemein bildenden Schule und endet grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig, auch wenn sie inzwischen volljährig geworden sind. Die Aufgabe der Berufsschule ist es, allgemeine und fachliche Lehrinhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsbildung in ca. 12 Stunden, 8 Stunden berufsbezogener Unterricht und 4 Stunden Unterricht in allgemeinen Fächern, pro Woche zu vermitteln. Durch enge Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben wird eine stetige Optimierung der Ausbildungsqualität verwirklicht

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